Freitag, 22. März 2013

E-Book-Rechte befristen?

 
 

Schriftstellerverband will E-Book-Rechte generell befristen

Fristen im Fokus

 
Sollten E-Book-Rechte befristet werden?
Diese Frage sorgt national und international für Zündstoff in Diskussionen
zwischen Verlagen, Autoren und Agenten.
In Deutschland sind sie der Knackpunkt in den Verhandlungen über E-Book-Normverträge
zwischen den Verlagen und dem Schriftstellerverband VS.
 
 
Hintergrund der Diskussionen ist eine Besonderheit des elektronischen Publizierens:
Bei gedruckten Büchern fallen die Rechte an den Autor zurück,
wenn sein Buch nicht mehr lieferbar ist.
Ein elektronisches Buch bleibt dagegen theoretisch unbegrenzt lieferbar.
Für Autoren kann es aber durchaus interessant sein,
die E-Book-Rechte nach einiger Zeit neu vergeben zu können.
 
 
Literaturagenten im deutschsprachigen Raum geben den Verlagen
deshalb in der Regel nur befristete digitale Nutzungsrechte
mit Laufzeiten zwischen fünf und zwölf Jahren.
 
 
Das sei ein Vorteil für beide Seiten,
beteuert Agentin Antonia Fritz (Paul & Peter Fritz AG, Zürich):
„Wir werden dadurch angehalten, die derzeit üblichen Bedingungen zu prüfen.“
Da sich der Markt für E-Books rasend schnell verändere, sei größtmögliche Flexibilität nötig,
um schnell reagieren zu können.
Das schließe eine Vertragsverlängerung ja nicht zwingend aus.
 
 
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