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Freitag, 1. März 2013

Erotik Moments [1]

 
 
 
"Sie ging langsam, ihn beobachtend, um den Flügel herum.
Wie eine Raubkatze auf Beutezug, kurz vor dem Sprung.
In ihren Augen glitzerte die Gier und die Leidenschaft.
Ihre Handfläche ließ sie über den glatten kühlen Lack streichen.
Dieses Gefühl zauberte ihr jedes Mal eine feine Gänsehaut über ihren Körper... "


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Aus "Der Flügel" © Conny Kingdom

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Quelle: Foto
 

Freitag, 22. Juni 2012

Interview bei "Talk im Blog"





Mein erstes Interview - heute bei "Talk im Blog" von Carol Grayson.

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Hallo Conny, wie bist Du zum Schreiben gekommen
und warum hast Du Dir das erotische Genre ausgesucht?


Angefangen hat alles 2008 in einer Community. Ich war dort Mitglied in einigen Gruppen, in denen erotische Geschichten geschrieben wurden. Ich habe dort viel gelesen und kommentiert. Irgendwann sagte jemand: Schreib doch auch mal Eine. Und so fing alles an.

Ich schrieb meine erste erotische Geschichte. Den Lesern gefiel sie und sie verlangten eine Fortsetzung. Auch diese schrieb ich, dann noch eine Story und noch eine…
Ich habe mir das Genre gar nicht wirklich ausgesucht, sondern bin da so hinein geschlittert. Es hat mir einen riesen Spaß gemacht und so blieb ich dabei.

Dann begannen einige der Autoren ihre Storys bei BoD als Bücher herauszubringen. Und wieder sagte dieser Jemand: Veröffentliche doch Deine Geschichten auch. Ich fragte die anderen Autoren um Rat und mein erstes Buch erschien. Man war ich stolz, als ich es in den Händen hielt.

Im Moment liegt es „auf Eis“. Ich musste feststellen, dass ich viel zu unerfahren war, als ich es veröffentlichte. Zur Zeit wird es überarbeitet.



Wie findest Du Deine Protagonisten? Lässt Du sie Deine eigenen Träume ausleben?


Meine Protagonisten sind Menschen, wie Du und ich. Personen, die Dir überall über den Weg laufen können. Ganz besonders faszinieren mich Menschen, die etwas „anders“ sind, als andere. Da mich die Intoleranz vieler Menschen ärgert, kam mir die Idee, eine Geschichte mit einem solchen Menschen zu schreiben. Es wurde ein Punk, ein Typ in zerrissenen Jeans und mit, zu einem Kamm, hochgestylten Haaren.

Ob ich sie eigene Träume ausleben lasse? Ja, ich glaube, gewisse Träume und Sehnsüchte fließen schon mit in die Geschichten ein. Das soll aber keineswegs heißen, dass ich auch alles erleben möchte, was ich schreibe. Viel Fantasie gehört auch dazu.




Hast Du eine Lieblingsprotagonistin, aus der Du vielleicht eine Serie machen würdest?

 
Eine Protagonistin nicht, ehr einen Protagonisten. Aber an dieser Geschichte schreibe ich noch, da kann ich leider noch nichts verraten.



Wird es Deine E-Books auch als Taschenbuch geben?


Ehrlich gesagt, weiß ich das noch nicht. Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Da es sich bei meinen E-Books um Kurzgeschichten handelt, würde es sicher eine Anthologie werden.



Welche Pläne/Projekte stehen in Zukunft an?


Ich arbeite schon eine ganze Weile an einer längeren Geschichte. Angefangen habe ich diese bereits 2010 in der Community. Dort schrieb man allerdings in der Gegenwartsform/Ich-Form, was bei Büchern nicht so gut ankommt. Im Moment bin ich dabei, die gesamte Story umzuschreiben.

Außerdem arbeite ich an einer neuen Geschichte, die als E-Book erscheinen soll. Wird aber noch ein wenig dauern, da ich immer unter akutem Zeitmangel leide.
Als drittes Projekt bearbeite ich das Buch. Es wird als zweite Auflage erscheinen.



Vielen Dank für das Interview, Carola!


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Mittwoch, 9. Mai 2012

Kindle-E-Books zur DNB?


Müssen Kindle-E-Books
an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden?


Bildschirmfoto: Website der DNB


Wer in Deutschland ein Buch veröffentlicht, ist gesetzlich dazu verpflichtet,
kostenlos Exemplare an die Deutsche Nationalbibliothek und
die entsprechende Landesbibliothek »abzuliefern«.
Wer dies vergisst, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro.


Diese Pflicht gilt auch für elektronische Werke und E-Books – und somit auch für alle,
die ihre Werke als Selbstverleger via Amazons für den Kindle anbieten.


Droht Kindle-Autoren bei Nichtablieferung ein Bußgeld?
Und kann man Kindle-Bücher überhaupt bei der DNB abliefern?
Wir haben nachgefragt.

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Warum müssen Pflichtexemplare abgeliefert werden?


Der Grund zur Ablieferung so genannter »Pflichtexemplare«,
die im »Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek« verankert ist,
ist der kulturell-historische Auftrag dieser Einrichtung.
Die DNB mit Sitz in Frankfurt und Leipzig soll alle Werke archivieren und zugänglich machen,
die seit 1913 in Deutschland veröffentlicht wurden.
Ebenso werden im Ausland veröffentlichte deutschsprachige Werke aufgenommen.


Gedruckte Bücher sind daher in zweifacher Ausfertigung spätestens eine Woche
nach Veröffentlichung bei der DNB einzureichen. »Abliefern« lautet der entsprechende Fachbegriff.
Zudem gibt es ähnliche Gesetze der Bundesländer,
die Pflichtexemplare auch für die Landesbibliotheken fordern.


Seit einigen Jahren gilt die Pflicht zur Ablieferung
auch für elektronisch veröffentlichte Werke – zumindest theoretisch.

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Kindle-Selbstverleger sind ablieferungspflichtig, aber …


Wir zitieren die offizielle Stellungnahme der Deutschen Nationalbibliothek (DNB)
vom 21. Juni 2011 auf unsere Anfrage, ob auch Kindle-Selbstverleger ablieferungspflichtig sind:


Prinzipiell gehören selbstverlegte und über Amazon vertriebene Kindle-Bücher
zum Sammelauftrag der DNB. Ablieferungspflichtig sind die Autoren als Selbstverleger.
(Laut § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek ist ablieferungspflichtig,
»wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz,
eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.«)


In der Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) wird allerdings in §8,2 präzisiert,
dass die Bibliothek auf die Ablieferung verzichten kann,
»wenn technische Verfahren die Sammlung und Archivierung nicht
oder nur mit beträchtlichem Aufwand erlauben.«


Kindle-Content wird in einem proprietären Datenformat angeboten,
das auf dem Mobipocket-Standard basiert und eigene DRM-Mechanismen hat.
Das Dateiformat eignet sich nach augenblicklicher Einschätzung nicht für die Langzeitarchivierung.
Darüber hinaus gibt es noch keine Lösung für die Bereitstellung und für die Benutzung.



Daher verzichtet die DNB derzeit auf eine Ablieferung von Kindle-E-Books.



Selbstverleger müssen keine Ordnungswidrigkeitsverfahren fürchten;
die DNB wird die Titel erst anfordern, wenn der Stand der Technik dies zulässt.


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Donnerstag, 3. Mai 2012

Sterne bei Shelfari


Ich freue mich über die ersten Sterne bei Shelfari.
Vielen Dank!

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“Ich habe noch nie eine Erotikgeschichte gelesen, somit war "Unfall mit Folgen" etwas Neues und Ungewöhnliches für mich. Erotik-Filme, ja, aber Bücher? Schliesslich können Männer besser gucken als denken, oder wie war das?

Entsprechend skeptisch habe ich mich der Geschichte genähert. Die Story dreht sich um eine prickelnde Begegnung bei einer Versicherung und einem folgenden "Nahkampf" im Treppenhaus. Mit den Kollegen, nur durch eine Wand getrennt. Eine Situation in der ich noch nicht war, der ich aber nicht abgeneigt wäre.

Conny Kingdom gelingt es, eine knisternde Stimmung zu erzeugen und am Ende bleibt ein einziger Wermutstropfen, den wohl viele Frauen kennen: Es war leider viel zu schnell vorbei.”  (Niels Rudolph)




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Freitag, 27. April 2012

In bester Gesellschaft


Für mich das Bild des Tages
...und auf jeden Fall einen Post wert!

In solcher großartigen Gesellschaft fühlt man sich wohl :o)



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Danke liebe Leserinnen und Leser!

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Mittwoch, 18. Januar 2012

Ärger um Reduzierung der Mehrwertsteuer


EU-Kommission will reduzierte MwSt-Sätze für E-Books ahnden


Säbelrasseln in Brüssel

Die Reduzierung der Mehrwertsteuersätze in Frankreich und Luxemburg für E-Books
zum Jahreswechsel könnte bald ein Nachspiel in Brüssel haben.
Die EU-Kommission droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren.
Auch in den USA ist die unterschiedliche Besteuerung von digitalen Büchern in Europa ein Thema.

Nach einem Artikel von „Livres Hebdo“ hat Frankreich noch bis Ende nächster Woche Zeit,
Stellung zum neuen Steuersatz für elektronische Bücher zu beziehen,
anschließend werde Brüssel ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Seit dem 1. Januar gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz
in beiden Ländern auch für elektronische Bücher:
In Luxemburg ist auf E-Books nicht mehr wie bisher 15% Mehrwertsteuer zu zahlen,
sondern nur noch 3%.

In Frankreich fallen bei elektronischen Büchern statt der bisherigen 19,6% nur noch 7% an.
Das entspricht dem Mehrwertsteuersatz für Printbücher,
der ebenfalls zum 1. Januar 2012 von bisher 5,5% auf 7% geklettert ist.

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Quelle: Buchreport
Hier weiterlesen ... zum Artikel: buchreport.de
 
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Donnerstag, 15. Dezember 2011

Kindle Geschenkgutschein


Grußkarte mit Geschenkgutschein



Ein Gutschein für eBooks.
Das ist doch DIE Geschenkidee für denjenigen, der einen eReader zu Weihnachten bekommt!

Amazon.de Grußkarte mit Geschenkgutschein - mit kostenloser Lieferung am nächsten Tag

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Amazon.de Grußkarten mit Geschenkgutschein sind das ideale Geschenk
- selbst wenn Sie nicht wissen, was das sein könnte.
Die Grußkarten können für Millionen von Artikeln eingelöst werden.


Amazon.de Grußkarten mit Geschenkgutschein - ideal für jeden Anlass


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Produktbeschreibung

Das gelieferte Produkt ist eine physische Amazon.de-Grußkarte.
Der Geschenkgutschein ist im Inneren der Grußkarte eingeklebt und wird zusammen
mit einem offenen Umschlag geliefert.
Dieser neutrale Umschlag und die Grußkarte werden zusammen
in einem geschlossenen Umschlag verschickt.
 
Sie können persönliche Nachrichten in die Karte schreiben, bitte beachten Sie jedoch,
dass wir keine Geschenknachrichten direkt in die Karte drucken können.
Sie können aber eine Grußnachricht hinzufügen
- diese Nachricht wird auf den Lieferschein gedruckt, welcher der Grußkarte beiliegt.
 
Bitte klicken Sie während des Kaufvorganges die Option
"Dies ist ein Geschenk" an und geben Sie dann Ihre Grußnachricht an.

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Quelle: amazon.de

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Donnerstag, 8. Dezember 2011

Schutz geistigen Eigentums


Leipziger Erklärung zum Schutz geistigen Eigentums

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Schriftstellerinnen und Schriftsteller fordern
uneingeschränkte Beachtung des Urheberrechts

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Leipzig, 15. März 2010:
Wenn ein Plagiat als preiswürdig erachtet wird, wenn geistiger Diebstahl und Verfälschungen
als Kunst hingenommen werden, demonstriert diese Einstellung eine fahrlässige Akzeptanz
von Rechtsverstößen im etablierten Literaturbetrieb.



Jedes literarische Werk ist ein originäres Kunstwerk.
Das gilt für alle Arten von Techniken der Texterstellung, auch für literarische Collagen.
Die Möglichkeiten neuer Medien, auch die des Internets,
ändern nichts an der Tatsache, dass der Schutz geistigen Eigentums,
die Wahrung der Rechte von Urheberinnen und Urhebern,
nach wie vor uneingeschränkt Geltung und Priorität genießen.



Künstlerische Kreativität kann langfristig in einer Gesellschaft nur gedeihen,
wenn Übersetzerinnen, Schriftsteller, wenn alle künstlerischen Wortschöpfer
sich grundsätzlich und gänzlich darauf verlassen können,
dass ihr Urheberrecht an ihren Werken geachtet wird.



Missachtung, Aushöhlung und sträfliche Verletzung des Urheberrechts führt zur Entwertung,
Aufgabe und schließlich zum Verlust jedweder eigenständigen intellektuellen
und künstlerischen Leistung.



Kopieren ohne Einwilligung und Nennung des geistigen Schöpfers
wird in der jüngeren Generation, auch auf Grund von Unkenntnis
über den Wert kreativer Leistungen, gelegentlich als Kavaliersdelikt angesehen.
Es ist aber eindeutig sträflich – ebenso wie die Unterstützung eines solchen »Kunstverständnisses«.
Wer die Verletzung der Urheberrechte, u. a. in Form von Plagiaten, als Originalität begreift,
gefährdet letztendlich die geistige und materielle Basis allen kreativen Schaffens.



Der Verband deutscher Schriftsteller fordert alle Beteiligten im Literaturbetrieb
- insbesondere Verlage, Lektoren, Literaturkritiker, Juroren -
auf, geistigen Diebstahl eindeutig zu verurteilen.

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Nur so schützen wir den Wert der Wortkunst und die künstlerische Freiheit
aller Autorinnen und Autoren.

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Quelle: