Donnerstag, 8. Dezember 2011

Schutz geistigen Eigentums


Leipziger Erklärung zum Schutz geistigen Eigentums

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Schriftstellerinnen und Schriftsteller fordern
uneingeschränkte Beachtung des Urheberrechts

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Leipzig, 15. März 2010:
Wenn ein Plagiat als preiswürdig erachtet wird, wenn geistiger Diebstahl und Verfälschungen
als Kunst hingenommen werden, demonstriert diese Einstellung eine fahrlässige Akzeptanz
von Rechtsverstößen im etablierten Literaturbetrieb.



Jedes literarische Werk ist ein originäres Kunstwerk.
Das gilt für alle Arten von Techniken der Texterstellung, auch für literarische Collagen.
Die Möglichkeiten neuer Medien, auch die des Internets,
ändern nichts an der Tatsache, dass der Schutz geistigen Eigentums,
die Wahrung der Rechte von Urheberinnen und Urhebern,
nach wie vor uneingeschränkt Geltung und Priorität genießen.



Künstlerische Kreativität kann langfristig in einer Gesellschaft nur gedeihen,
wenn Übersetzerinnen, Schriftsteller, wenn alle künstlerischen Wortschöpfer
sich grundsätzlich und gänzlich darauf verlassen können,
dass ihr Urheberrecht an ihren Werken geachtet wird.



Missachtung, Aushöhlung und sträfliche Verletzung des Urheberrechts führt zur Entwertung,
Aufgabe und schließlich zum Verlust jedweder eigenständigen intellektuellen
und künstlerischen Leistung.



Kopieren ohne Einwilligung und Nennung des geistigen Schöpfers
wird in der jüngeren Generation, auch auf Grund von Unkenntnis
über den Wert kreativer Leistungen, gelegentlich als Kavaliersdelikt angesehen.
Es ist aber eindeutig sträflich – ebenso wie die Unterstützung eines solchen »Kunstverständnisses«.
Wer die Verletzung der Urheberrechte, u. a. in Form von Plagiaten, als Originalität begreift,
gefährdet letztendlich die geistige und materielle Basis allen kreativen Schaffens.



Der Verband deutscher Schriftsteller fordert alle Beteiligten im Literaturbetrieb
- insbesondere Verlage, Lektoren, Literaturkritiker, Juroren -
auf, geistigen Diebstahl eindeutig zu verurteilen.

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Nur so schützen wir den Wert der Wortkunst und die künstlerische Freiheit
aller Autorinnen und Autoren.

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Quelle:

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