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Sonntag, 3. März 2013

Empfehlung von "best-X-finder"

 
Vielen Dank für die Empfehlung von
 "best-X-finder" - gute eBooks für Erwachsene
 
 
 
"Eine prickelnde erotische Kurzgeschichte von Conny Kingdom, die den Leser hier erwartet.
Heiße und sündige Unterhaltung für zwischendurch,
die durch eine gekonnte Darstellung überzeugt
und für Freunde der erotischen Literatur sicher in jedem Fall eine klare Empfehlung ist." 
 
 
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Freitag, 22. Juni 2012

Interview bei "Talk im Blog"





Mein erstes Interview - heute bei "Talk im Blog" von Carol Grayson.

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Hallo Conny, wie bist Du zum Schreiben gekommen
und warum hast Du Dir das erotische Genre ausgesucht?


Angefangen hat alles 2008 in einer Community. Ich war dort Mitglied in einigen Gruppen, in denen erotische Geschichten geschrieben wurden. Ich habe dort viel gelesen und kommentiert. Irgendwann sagte jemand: Schreib doch auch mal Eine. Und so fing alles an.

Ich schrieb meine erste erotische Geschichte. Den Lesern gefiel sie und sie verlangten eine Fortsetzung. Auch diese schrieb ich, dann noch eine Story und noch eine…
Ich habe mir das Genre gar nicht wirklich ausgesucht, sondern bin da so hinein geschlittert. Es hat mir einen riesen Spaß gemacht und so blieb ich dabei.

Dann begannen einige der Autoren ihre Storys bei BoD als Bücher herauszubringen. Und wieder sagte dieser Jemand: Veröffentliche doch Deine Geschichten auch. Ich fragte die anderen Autoren um Rat und mein erstes Buch erschien. Man war ich stolz, als ich es in den Händen hielt.

Im Moment liegt es „auf Eis“. Ich musste feststellen, dass ich viel zu unerfahren war, als ich es veröffentlichte. Zur Zeit wird es überarbeitet.



Wie findest Du Deine Protagonisten? Lässt Du sie Deine eigenen Träume ausleben?


Meine Protagonisten sind Menschen, wie Du und ich. Personen, die Dir überall über den Weg laufen können. Ganz besonders faszinieren mich Menschen, die etwas „anders“ sind, als andere. Da mich die Intoleranz vieler Menschen ärgert, kam mir die Idee, eine Geschichte mit einem solchen Menschen zu schreiben. Es wurde ein Punk, ein Typ in zerrissenen Jeans und mit, zu einem Kamm, hochgestylten Haaren.

Ob ich sie eigene Träume ausleben lasse? Ja, ich glaube, gewisse Träume und Sehnsüchte fließen schon mit in die Geschichten ein. Das soll aber keineswegs heißen, dass ich auch alles erleben möchte, was ich schreibe. Viel Fantasie gehört auch dazu.




Hast Du eine Lieblingsprotagonistin, aus der Du vielleicht eine Serie machen würdest?

 
Eine Protagonistin nicht, ehr einen Protagonisten. Aber an dieser Geschichte schreibe ich noch, da kann ich leider noch nichts verraten.



Wird es Deine E-Books auch als Taschenbuch geben?


Ehrlich gesagt, weiß ich das noch nicht. Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Da es sich bei meinen E-Books um Kurzgeschichten handelt, würde es sicher eine Anthologie werden.



Welche Pläne/Projekte stehen in Zukunft an?


Ich arbeite schon eine ganze Weile an einer längeren Geschichte. Angefangen habe ich diese bereits 2010 in der Community. Dort schrieb man allerdings in der Gegenwartsform/Ich-Form, was bei Büchern nicht so gut ankommt. Im Moment bin ich dabei, die gesamte Story umzuschreiben.

Außerdem arbeite ich an einer neuen Geschichte, die als E-Book erscheinen soll. Wird aber noch ein wenig dauern, da ich immer unter akutem Zeitmangel leide.
Als drittes Projekt bearbeite ich das Buch. Es wird als zweite Auflage erscheinen.



Vielen Dank für das Interview, Carola!


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Mittwoch, 9. Mai 2012

Kindle-E-Books zur DNB?


Müssen Kindle-E-Books
an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden?


Bildschirmfoto: Website der DNB


Wer in Deutschland ein Buch veröffentlicht, ist gesetzlich dazu verpflichtet,
kostenlos Exemplare an die Deutsche Nationalbibliothek und
die entsprechende Landesbibliothek »abzuliefern«.
Wer dies vergisst, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro.


Diese Pflicht gilt auch für elektronische Werke und E-Books – und somit auch für alle,
die ihre Werke als Selbstverleger via Amazons für den Kindle anbieten.


Droht Kindle-Autoren bei Nichtablieferung ein Bußgeld?
Und kann man Kindle-Bücher überhaupt bei der DNB abliefern?
Wir haben nachgefragt.

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Warum müssen Pflichtexemplare abgeliefert werden?


Der Grund zur Ablieferung so genannter »Pflichtexemplare«,
die im »Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek« verankert ist,
ist der kulturell-historische Auftrag dieser Einrichtung.
Die DNB mit Sitz in Frankfurt und Leipzig soll alle Werke archivieren und zugänglich machen,
die seit 1913 in Deutschland veröffentlicht wurden.
Ebenso werden im Ausland veröffentlichte deutschsprachige Werke aufgenommen.


Gedruckte Bücher sind daher in zweifacher Ausfertigung spätestens eine Woche
nach Veröffentlichung bei der DNB einzureichen. »Abliefern« lautet der entsprechende Fachbegriff.
Zudem gibt es ähnliche Gesetze der Bundesländer,
die Pflichtexemplare auch für die Landesbibliotheken fordern.


Seit einigen Jahren gilt die Pflicht zur Ablieferung
auch für elektronisch veröffentlichte Werke – zumindest theoretisch.

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Kindle-Selbstverleger sind ablieferungspflichtig, aber …


Wir zitieren die offizielle Stellungnahme der Deutschen Nationalbibliothek (DNB)
vom 21. Juni 2011 auf unsere Anfrage, ob auch Kindle-Selbstverleger ablieferungspflichtig sind:


Prinzipiell gehören selbstverlegte und über Amazon vertriebene Kindle-Bücher
zum Sammelauftrag der DNB. Ablieferungspflichtig sind die Autoren als Selbstverleger.
(Laut § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek ist ablieferungspflichtig,
»wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz,
eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.«)


In der Pflichtablieferungsverordnung (PflAV) wird allerdings in §8,2 präzisiert,
dass die Bibliothek auf die Ablieferung verzichten kann,
»wenn technische Verfahren die Sammlung und Archivierung nicht
oder nur mit beträchtlichem Aufwand erlauben.«


Kindle-Content wird in einem proprietären Datenformat angeboten,
das auf dem Mobipocket-Standard basiert und eigene DRM-Mechanismen hat.
Das Dateiformat eignet sich nach augenblicklicher Einschätzung nicht für die Langzeitarchivierung.
Darüber hinaus gibt es noch keine Lösung für die Bereitstellung und für die Benutzung.



Daher verzichtet die DNB derzeit auf eine Ablieferung von Kindle-E-Books.



Selbstverleger müssen keine Ordnungswidrigkeitsverfahren fürchten;
die DNB wird die Titel erst anfordern, wenn der Stand der Technik dies zulässt.


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Samstag, 5. Mai 2012

3D Cover


"Der Punk und die Lady" jetzt auch mit 3D Cover

   


Sieht toll aus!
Herzlichen Dank an Jaroslaw Reszka!

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Falls Ihr auch noch ein Cover braucht,
egal ob für Print, E-Book oder als 3D Image,

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Donnerstag, 3. Mai 2012

Sterne bei Shelfari


Ich freue mich über die ersten Sterne bei Shelfari.
Vielen Dank!

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“Ich habe noch nie eine Erotikgeschichte gelesen, somit war "Unfall mit Folgen" etwas Neues und Ungewöhnliches für mich. Erotik-Filme, ja, aber Bücher? Schliesslich können Männer besser gucken als denken, oder wie war das?

Entsprechend skeptisch habe ich mich der Geschichte genähert. Die Story dreht sich um eine prickelnde Begegnung bei einer Versicherung und einem folgenden "Nahkampf" im Treppenhaus. Mit den Kollegen, nur durch eine Wand getrennt. Eine Situation in der ich noch nicht war, der ich aber nicht abgeneigt wäre.

Conny Kingdom gelingt es, eine knisternde Stimmung zu erzeugen und am Ende bleibt ein einziger Wermutstropfen, den wohl viele Frauen kennen: Es war leider viel zu schnell vorbei.”  (Niels Rudolph)




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Montag, 23. April 2012

Welttag des Buches


Welttag des Buches und des Urheberrechts



 Der Welttag des Buches (World Book and Copyright Day) am 23. April
ist seit 1995 ein von der UNESCO weltweit eingerichteter Feiertag
für das Lesen, für Bücher, für die Kultur des geschriebenen Wortes
und auch für die Rechte ihrer Autoren.



Der Tag des Buches in Deutschland


In Deutschland bemühen sich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels
und die Stiftung Lesen mit der Schüleraktion "Ich schenk dir eine Geschichte"
um den höchsten Feiertag der Bibliophilen.

Dabei können Lehrkräfte der 4. und 5. Jahrgangsstufe kostenfrei Büchergutscheine bestellen,
die sie am 23. April an ihre Schüler verteilen.
Diese Gutscheine können bei ausgewählten Buchhändlern gegen jeweils ein Exemplar
des diesjährigen Welttagbuchs "Ich schenk dir eine Geschichte" eingelöst werden.


Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Landesverband Baden-Württemberg,
veranstaltet zudem seit 2005 eine Spendenaktion zum Welttag des Buches,
bei der die regionalen Buchhändler pro verkauftem Buch an diesem Tag 25 Cent
an ein UNICEF-Projekt spenden, beispielsweise für die Lese- und Schulförderung in Afrika.


Die DDR beging am 10. Mai den Tag des freien Buches
im Andenken an die Bücherverbrennung 1933 in Deutschland.


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Zum gesamten Artikel: Welttag des Buches - wikipedia

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Sonntag, 15. April 2012

Literaturkritik: Bücherliebhaber gegen "Hasenpups"



Bücherliebhaber gegen "Hasenpups"


(Von Rudolf Novotny)


„Die ersten Seiten, dieser Geruch, das kann man kaum beschreiben.“ Thorsten Wiedau war jahrelang Deutschlands renommiertester Literaturkritiker – bei Amazon.



Lesefreunde, Schnorrer, Selbstdarsteller.
Bei Amazon rezensieren Heerscharen von Hobbykritikern Literatur.
Es geht nicht immer fein und fair zu in dieser Branche.
Die Geschichte von einem, der ganz oben war - und ausstieg.

 

An einem Tag in diesem Januar trägt Thorsten Wiedau seine halbe Bibliothek
auf einen Hamburger Flohmarkt. Romane, Krimis, Kochbücher, Reiseliteratur.
Tausend Bücher verkauft er an diesem Tag.
Es sind Rezensionsexemplare, die er von Verlagen bekommen hat.
Wiedau war zehn Jahre lang Rezensent bei Amazon,
hat in dieser Zeit 10.000 Bücher gelesen und 3468 Buchkritiken geschrieben.

 

Er hat sich zu einem der renommiertesten Rezensenten der Plattform hochgearbeitet,
lag in der Klickliste auf Platz 2. Aber jetzt hat er genug.
Genug von „persönlichen Beleidigungen“ und „Drohbriefen“,
von „bösen Kommentaren“ und „Zänkereien“.
Genug vom „Hauen und Stechen“ unter den Amazon-Konkurrenten.
„Jetzt gibt es mich nicht mehr“, sagt Wiedau. „Sie führen ein Interview mit einem Toten.“


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Zum kompletten Beitrag: Bücherliebhaber gegen "Hasenpups"

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Sonntag, 1. April 2012

Erotische E-Books boomen


Erotische Literatur ist im Vormarsch.
 © AP


Erotische Literatur ist im Vormarsch. 

 Erotische E-Books erzielen in Großbritannien sensationelle Absatzzahlen.
Die erotische Literatur profitiert von der Einführung elektronischer Lesegeräte.
Die fehlenden Einbände ermöglichen es Menschen unbemerkt nicht jugendfreie Texte zu lesen.

Der Absatz von Erotik-E-Books speziell für Frauen ist in Großbritannien
laut Daily Mail um satte 30 Prozent gestiegen.
“Im deutschsprachigen Raum ist der Anteil an E-Books in der erotischen Literatur noch geringer,
ich merke aber jeden Monat, wie der Bedarf steigt.
Die Kunden sind momentan noch vorwiegend männlich, die Frauen ziehen aber nach.
Elektronische Lesegeräte kommen erotischen Inhalten sehr entgegen,
weil viele Menschen sich scheuen, sie offen zu konsumieren oder gar zu kaufen”,
erklärt Christine Janson, Autorin und Verlegerin
anspruchsvoller Erotik-E-Books über christinejanson.de.


Erotische E-Books müssen nicht mehr versteckt werden

Wer früher in der Straßenbahn unerkannt erotische Literatur konsumieren wollte,
musste seine Bücher entweder mit einer Zeitung
oder dem Umschlag eines Klassikers der Weltliteratur tarnen.
Durch Tablets und E-Reader, die sich langsam auch hierzulande durchsetzen,
sind diese Zeiten endgültig vorbei.
“Das anonyme Lesen ist ein großer Vorteil.
Ich habe sogar begonnen, auf Illustrationen zu verzichten,
weil sie den Inhalt verraten”, sagt Janson.

Warum in England vor allem die Absätze für literarische Erotik, die sich an Frauen richtet steigt,
liegt vielleicht am Nachholbedarf.
“Frauen mögen Sex. Beim Konsum erotischer Literatur haben sie aber noch einiges Nachzuholen.
Durch die Erziehung schämen sie sich vielleicht etwas eher als Männer.
Ich schreibe jedenfalls für beide Geschlechter. Meine Fantasien haben zwar eine weibliche Perspektive,
aber das mögen auch viele Männer”, so Janson.
Neben dem geheimen Konsum erleichtern E-Reader auch den unauffälligen Erwerb erotischer Literatur.


Keine schiefen Blicke durch Downloads

“Die Möglichkeit zum unerkannten Kauf ist ein noch größerer Vorteil von E-Books
als das unauffällige Lesen. Viele Menschen schämen sich zum Buchhändler zu gehen
und ein erotisches Werk zu kaufen, sind aber trotzdem neugierig”, sagt Janson.
Der Download eines E-Books zieht hingegen keine misstrauischen Blicke auf sich.

“Selbst eine Bestellung bei Amazon ist manchen Menschen peinlich,
vor allem wenn sie nicht alleine leben.
Ein Paket muss ja irgendwann geöffnet werden”, so die Verlegerin.
Ein E-Book dagegen kann man unauffälig lesen, bestellen und,
wenn überhaupt keine Spuren zurückbleiben sollen, anschließend löschen.
Erotische E-Books haben mit ihrem Erfolgslauf also gerade erst begonnen.

(Red./Pressetext)

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Sonntag, 12. Februar 2012

Wolf's BücherSchätze: RezensionsAnfrage


Herzlichen Dank an Ozzy Wolf für seinen tollen Blog

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♥ Rezensionsanfrage von Conny Kingdom ♥

♥ Ich freue mich sehr über eine Anfrage von unserer lieben Conny Kingdom!
Die Autorin fragte letzten Freitag, also am 10. Februar, 2012, bei mir an,
und ich darf demnächst für sie und für Euch ihre drei bisher erschienenen
Bücher bzw. eBooks rezensieren ♥

♥ Ich freue mich sehr ♥





Erdbeeren im Winter

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Vielen lieben Dank für Ihre Anfrage !

Liebe Grüße,
Euer Ozzy

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Mittwoch, 18. Januar 2012

Ärger um Reduzierung der Mehrwertsteuer


EU-Kommission will reduzierte MwSt-Sätze für E-Books ahnden


Säbelrasseln in Brüssel

Die Reduzierung der Mehrwertsteuersätze in Frankreich und Luxemburg für E-Books
zum Jahreswechsel könnte bald ein Nachspiel in Brüssel haben.
Die EU-Kommission droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren.
Auch in den USA ist die unterschiedliche Besteuerung von digitalen Büchern in Europa ein Thema.

Nach einem Artikel von „Livres Hebdo“ hat Frankreich noch bis Ende nächster Woche Zeit,
Stellung zum neuen Steuersatz für elektronische Bücher zu beziehen,
anschließend werde Brüssel ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Seit dem 1. Januar gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz
in beiden Ländern auch für elektronische Bücher:
In Luxemburg ist auf E-Books nicht mehr wie bisher 15% Mehrwertsteuer zu zahlen,
sondern nur noch 3%.

In Frankreich fallen bei elektronischen Büchern statt der bisherigen 19,6% nur noch 7% an.
Das entspricht dem Mehrwertsteuersatz für Printbücher,
der ebenfalls zum 1. Januar 2012 von bisher 5,5% auf 7% geklettert ist.

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Quelle: Buchreport
Hier weiterlesen ... zum Artikel: buchreport.de
 
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Donnerstag, 5. Januar 2012

Weltbild bleibt im Erotik-Geschäft

Pubbles sei Dank:


Weltbild bleibt im Erotik-Geschäft


Eigentlich war das Hirtenwort deutlich:
"Die Geschäftsführung von Weltbild verbannt seit Wochen lückenlos
dem katholischen Verständnis widersprechende Schriften",
ließ Erzbischof Robert Zollitsch zu Jahresbeginn verlauten.

Der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz ist quasi
der oberste Ethik-Wächter über den kirchlichen Weltbild-Konzern.
Aber über die neue Weltbild-Beteiligung Pubbles
mischt das Unternehmen jetzt wieder munter im Erotik-Markt mit.

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376 Treffer listet der gerade erst erworbene Online-Kiosk unter dem Stichwort "Erotik" auf,
darunter so weltliche Werke wie "Erotik Anal", "Lustschmerz Erotischer SM-Roman" und
der Trieb-Thriller "Lustnächte" ( "Während ihrer Schatzsuche werden Beatrix und Pierre in einen Strudel abenteuerlicher Ereignisse gezogen, die die beiden durch halb Frankreich führen.
In heißen Lustnächten zieht Pierre alle Register seiner Verführungskünste ...").

Weltbild kommentiert die Angebote nicht.
Man wolle sich dazu nicht öffentlich äußern,
so eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage von W&V Online.


Durch den Handel mit erotischen und esoterischen Inhalten war Weltbild
im vergangenen Jahr in die Kritik geraten.
Die katholische Kirche als Eignerin des Augsburger Medienkonzerns
hatte daraufhin den Verkauf beschlossen.
Die Transaktion zieht sich derzeit aber noch hin, schnelle Ergebnisse sind nicht zu erwarten.
Am Online-Kiosk Pubbles ist Weltbild gemeinsam mit dem Kooperationspartner Hugendubel beteiligt.
Ihr Joint Venture DBH hält 50 Prozent an der Digital-Plattform,
je 25 Prozent gehören Bertelsmann Direct
und der Gruner+Jahr-Tochter DPV Deutscher Pressevertrieb.

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Donnerstag, 8. Dezember 2011

Schutz geistigen Eigentums


Leipziger Erklärung zum Schutz geistigen Eigentums

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Schriftstellerinnen und Schriftsteller fordern
uneingeschränkte Beachtung des Urheberrechts

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Leipzig, 15. März 2010:
Wenn ein Plagiat als preiswürdig erachtet wird, wenn geistiger Diebstahl und Verfälschungen
als Kunst hingenommen werden, demonstriert diese Einstellung eine fahrlässige Akzeptanz
von Rechtsverstößen im etablierten Literaturbetrieb.



Jedes literarische Werk ist ein originäres Kunstwerk.
Das gilt für alle Arten von Techniken der Texterstellung, auch für literarische Collagen.
Die Möglichkeiten neuer Medien, auch die des Internets,
ändern nichts an der Tatsache, dass der Schutz geistigen Eigentums,
die Wahrung der Rechte von Urheberinnen und Urhebern,
nach wie vor uneingeschränkt Geltung und Priorität genießen.



Künstlerische Kreativität kann langfristig in einer Gesellschaft nur gedeihen,
wenn Übersetzerinnen, Schriftsteller, wenn alle künstlerischen Wortschöpfer
sich grundsätzlich und gänzlich darauf verlassen können,
dass ihr Urheberrecht an ihren Werken geachtet wird.



Missachtung, Aushöhlung und sträfliche Verletzung des Urheberrechts führt zur Entwertung,
Aufgabe und schließlich zum Verlust jedweder eigenständigen intellektuellen
und künstlerischen Leistung.



Kopieren ohne Einwilligung und Nennung des geistigen Schöpfers
wird in der jüngeren Generation, auch auf Grund von Unkenntnis
über den Wert kreativer Leistungen, gelegentlich als Kavaliersdelikt angesehen.
Es ist aber eindeutig sträflich – ebenso wie die Unterstützung eines solchen »Kunstverständnisses«.
Wer die Verletzung der Urheberrechte, u. a. in Form von Plagiaten, als Originalität begreift,
gefährdet letztendlich die geistige und materielle Basis allen kreativen Schaffens.



Der Verband deutscher Schriftsteller fordert alle Beteiligten im Literaturbetrieb
- insbesondere Verlage, Lektoren, Literaturkritiker, Juroren -
auf, geistigen Diebstahl eindeutig zu verurteilen.

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Nur so schützen wir den Wert der Wortkunst und die künstlerische Freiheit
aller Autorinnen und Autoren.

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Quelle: